1. Geltungsbereich
Die Nutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen der 1001 Märchen GmbH (nachfolgend Theater) und deren Besucher. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertragsabschluss kommt mit der Bestellung des Kunden an der Abendkasse, den Vorverkaufsstellen, im Büro des Theaters oder im Internet zustande.
2.1. Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb einer Eintrittskarte eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn innerhalb der vereinbarten Frist die Option nicht wahrgenommen wird.
2.2. Hinterlegte Eintrittskarten sind spätestens bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen. Mehr als zwei Karten müssen bis drei Tage vor der Veranstaltung im Büro abgeholt werden, oder das Geld wird überwiesen. Nicht abgeholte Eintrittskarten können danach zum Verkauf freigegeben werden.
3. Beginn/ Einlass
3.1. Das Theater wird in der Regel 45 Min vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
3.2. Nach Beginn der Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in der Pause eingelassen werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
4. Änderung des Spielplanes
Das Theater behält sich vor, bei entsprechender Notwendigkeit, den Spielplan zu ändern. Die verkauften Karten werden dann innerhalb von 7 Tagen wieder zurück genommen oder können für eine andere Vorstellung genommen werden.
5. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten/ Gutscheine
5.1. Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Karten wird in der Regel kein Ersatz geleistet.
5.2. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruches weniger als die Hälfte gezeigt wurde (nach der Pause). Der Erstattungsanspruch erlischt nach 7 Tagen.
5.3. Bei einem Verlust von Eintrittskarten besteht kein Zugangsrecht zur Vorstellung. Ein Ersatz von Eintrittskarten ist nicht möglich.
5.4 Gutscheine: Gutscheine können zu den vorhandenen Preisgruppen abgegeben werden. Da unsere Platzkapazität gering ist, haben diese eine Laufdauer von einem Jahr. Verlängerungen können vereinbart werden.
6. Verbot von Bild und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art ist untersagt, bzw. muss mit dem Geschäftsführer vereinbart werden.
7. Gewerbsmäßiger Weiterverkauf
7.1. Der gewerbsmäßige Verkauf von Eintrittskarten ist unzulässig und nur mit Zustimmung des Theaters möglich.
7.2. Unberührt bleibt der Verkauf ohne Gewinnabsicht.
8. Hausrecht
8.1. Das Theater übt an seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, Hausverweise oder Verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen.
8.2. In allen Räumen besteht Rauchverbot, der Verzehr von Speisen während der Veranstaltung ist untersagt.
8.3. Die Veranstaltungen des Theaters am Nachmittag sind für Kinder ab 5 Jahren freigegeben, am Abend ab dem Alter, welches im Programmheft steht.
9. Haftung
Für Schäden, die ein Besucher in den Räumlichkeiten oder auf dem Gelände des Theaters erleidet, haftet das Theater, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind nur im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit verantwortlich. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
9.1. Eine Haftung für Garderobe oder sonstige vom Besucher mitgenommenen Gegenstände wird ausgeschlossen.
10. Anzuwendendes Recht
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
Rainer Petrovsky
Geschäftsführer 1001 Märchen GmbH
Dresden, den 1.1.2010